20.01.2011 | Berlin: Einigung zur Reduktion der Einspeisevergütung im laufenden Jahr 2011
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und das Bundesumweltministerium konnten gestern Abend eine Einigung zur Solarförderung (Einspeisevergütung) erzielen. Die Grundzüge der heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin verkündeten Gesetzesanpassungen in Kürze:
- Gemeinsames Ziel ist eine schnellstmögliche Wettbewerbsfähigkeit der Solarenergie mit konventionellen Energien.
- Im Falle eines starken Zubaus von PV-Anlagen im Frühjahr 2011 wird ein Teil der ursprünglich erst für den Januar 2012 vorgesehenen Reduzierung der Vergütungssätze auf den Stichtag 1.07.2011 vorgezogen. Es handelt sich nicht um eine Zusatzabsenkung.
- Als Bemessungszeitraum für die Vorziehung werden die Zubauraten der Monate März bis Mai 2011 angelegt. Diese werden von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt und mit dem Faktor 4 auf das Gesamtjahr hochgerechnet.
- Der Anpassungsmechanismus greift ab einem prognostizierten Zubau über 3,5 GWp in 3%- Schritten je zusätzlichem GWp. Als neues Element tritt eine fünfte Degressionsstufe bei einem Zubau über 7,5 GWp hinzu. Je nach Höhe des Marktwachstums kann die vorgezogene Reduzierung folglich 3 bis 15 Prozent betragen.
- Bei einer Abkühlung des Marktes unterhalb des avisierten Zielkorridors von 3,5 GWp erfolgt die Anpassung wie geplant zum 1.Januar 2012. Eine vorgezogene Degression im Jahr 2011 entfällt in diesem Falle.
- Zum 01.01.2012 wird wie gehabt der gewohnte Bemessungszeitraum von 10/2010 bis 09/2011 angelegt. Von den sich daraus ergebenden Degressionsstufen werden die zum 1.7.2011 vorgezogenen Schritte abgezogen.
<- Zurück zu: AKTUELLES