Die STAWAG Aachen fördert auch 2015 wieder die Errichtung und den Betrieb von fest installierten, netzverbundenen Photovoltaik-Anlagen. Allerdings haben sich zu den Vorjahren einige Randbedingungen geändert:
Gefördert werden ab 01.01.2015 PV-Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 10 kWp pauschal mit 500 Euro, unabhängig von der Anlagengröße.
Der Förderberechtigte muss allerdings Eigentümer der Anlage und Stromkunde der STAWAG sein, und mindestens 4 Jahre bleiben um Rückforderungen zu vermeiden. Als Stromkunde im Sinne dieser Richtlinie zählt nicht, wer nur Eigenerzeugungsanlagen betreibt.
Die genauen Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2015 unter www.stawag.de/service/energieberatung/foerderprogramme/